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Kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinations­therapie in Hamburg (Blankenese)

Kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinations­therapie

Das Gebiss von erwachsenen Patienten ist in der Regel vollständig und endgültig ausgebildet, sodass manche Zahnkorrekturen einer chirurgischen Unterstützung bedürfen. Sollte beispielsweise eine ausgeprägte skelettale Fehlbildung der Kiefer zueinander sowie im funktionalen Bezug zum Gesichtsschädel vorliegen, lässt sich dies nach Abschluss der Wachstumsphasen oftmals nur noch mit einer kombinierten kieferorthopädischen und kieferchirurgischen Therapie korrigieren.

Für derart komplexe Behandlungen arbeiten wir eng mit sehr guten Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zusammen, um Ihre Therapie individuell, schonend, und effizient zu planen und durchzuführen.

Wenn Sie eine erfahrene und engagierte Praxis für kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationstherapie in Hamburg (Blankenese) suchen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationstherapie

Kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationstherapie
  • Nur nach Abschluss des Wachstums
  • Nur bei ausgeprägten skelettalen Fehlstellungen
  • Enge Kooperation mit sehr guten Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen
  • Operation mit anschließender kieferorthopädischer Feineinstellung

Besuchen Sie uns in unserer modernen Praxis für Kieferorthopädie in Hamburg, wenn Sie unter ausgeprägten Fehlstellungen im Kiefer zu leiden haben. Gemeinsam mit Ihnen bestimmen wir in Ruhe die optimale therapeutische Vorgehensweise. Eine ausführliche und dabei verständliche Beratung im Vorfeld des Eingriffs ist für uns selbstverständlich.

Ablauf der Behandlung

Ablauf der Behandlung

Nach einer kieferorthopädischen Ausformung der Zahnbögen, welche die Fehlstellung vorerst schlimmer aussehen lassen kann (dekompensiert), werden die betroffenen Partien durch den Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen chirurgisch passend platziert und geschient. Anschließend findet eine kieferorthopädische Feineinstellung statt, sodass Sie die Behandlung mit einem zufriedenen Lächeln abschließen können.

Voraussetzung für eine orthopädische und chirurgische Kombinationstherapie ist eine schwerwiegende Fehlstellung mit Einschränkung von Sprache, Kaufunktion oder Schmerzen, was zum Verlust von Zähnen führen kann. Die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten ab dem 18. Lebensjahr in der Regel, wenn die Stufe zwischen oberen und unteren Schneidezähnen deutlich vergrößert ist oder ein Kreuzbiss vorliegt.

Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

Nach dem 18. Geburtstag wird eine kieferorthopädische Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch übernommen, wenn eine stark ausgeprägte Kieferfehlstellung vorliegt, die eine kombinierte Kieferorthopädische-Kieferchirurgische Therapie nötig macht.

  • einer vergrößerten Stufe von mehr als 6mm zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen (KIG D4)
  • Einem im Verhältnis zum Oberkiefer zu stark gewachsener Unterkiefer mit Aufeinanderbeißen der oberen und unteren Schneidezähne oder das weiter vorne Vorbeibeißen der unteren Schneidezähne an den oberen (KIG M4)
  • Ein skelettal offener Biss im Bereich der Schneidezähne von mindestens 4mm (KIG O5)
  • einem zu breiten Unterkiefer im Verhältnis zum Oberkiefer (KIG K4) oder viel zu breitem Oberkiefer (KIG B4)

Weitere Informationen

Offener Biss

Offener Biss

Bei einem offenen Biss treffen die Frontzähne nicht aufeinander, sondern weisen einen Abstand auf. Da diese Fehlstellung häufig durch Fehlverhalten im Kindesalter entsteht, ist es besonders wichtig an der Ursache zu arbeiten und früh zu behandeln.

Vorbiss

Vorbiss

Bei einem Vorbiss ist der Oberkiefer im Verhältnis zum Unterkiefer zu groß. Dadurch haben die oberen Schneidezähne zu viel Abstand zu den unteren Schneidezähnen. Die Fehlstellung kann in jungen Jahren kieferorthopädisch behandelt werden.

Rückbiss

Rückbiss

Bei einem Rückbiss ist der Unterkiefer im Verhältnis zum Oberkiefer zu lang. Diese Fehlstellung wird in der Regel vererbt, ist bereits ein Elternteil betroffen, kann bereits ein Beginn der Behandlung im Milchzahngebiss sinnvoll sein.

Kreuzbiss

Kreuzbiss

Bei einem Kreuzbiss beißen die Seitenzähne nicht korrekt aufeinander. Entweder stehen die Seitenzähne des Oberkiefers zu weit nach innen oder die des Unterkiefers zu weit nach außen. Diese Fehlstellung kann genetisch bedingt sein oder sich mit der Zeit entwickeln.

Beratung und Termine

Melden Sie sich unter der Rufnummer 040 376 100 06, um einen Termin in unserer modernen Praxis für kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationstherapien in Hamburg (Blankenese) zu vereinbaren – wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.