Kleider machen Leute, Zähne machen Gesichter – und als unser wichtigstes Kommunikationsmittel prägt das Gesicht den nachhaltig bestehenden ‚ersten Eindruck‘, den wir hinterlassen. Der Zustand unserer Zähne in Bezug auf Farbe, Form, Stellung und Anzahl wird hierbei direkt mit der Gesundheit, dem Pflegebewusstsein und dem Intellekt assoziiert. Ein attraktives Lächeln ist also sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld sehr vorteilhaft. Menschen mit einem schönen Lächeln sind meistens erfolgreicher, attraktiver und glücklicher.
Neben der Ästhetik und den hiermit verbundenen psychosozialen Aspekten sind unsere Zähne und das Kauorgan für die Sprachbildung, die Nahrungsaufnahme und die Atmung wesentlich. Kieferorthopädische Behandlungen haben zum Ziel, sämtliche funktionalen und ästhetischen Gesichtspunkte der Mundpartie nachhaltig zu perfektionieren. Als erfahrene und engagierte Praxis für Kieferorthopädie in Hamburg (Blankenese) stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Seite.
Eine kieferorthopädische Behandlung soll all diese Punkte, Funktion und Ästhetik, in Perfektion bringen und ein Leben lang halten. Wann und womit dieses geschehen soll, ist individuell. Da das Wachstum jedoch nur im Kinder- und Jugendalter zu beeinflussen ist, sollte so früh wie möglich mit der Kontrolle gestartet werden; sollte der Zeitpunkt zu früh sein, vereinbaren wir, sofern nötig, einen passenden Kontrolltermin.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine kieferorthopädische Behandlung erwägen – gerne beraten wir Sie persönlich zu den bestehenden Möglichkeiten. Das Wohl unserer Patienten ist uns das wichtigste Gut. Als eingespieltes Team haben wir sehr viel Freude an der Arbeit und legen höchsten Wert auf eine individuell zielführende Therapie für große und kleine Patienten.
Um für jeden Patienten die optimale Therapie bestimmen zu können, führen wir zunächst ein ausführliches Beratungsgespräch, bei dem sämtliche grundsätzlichen Fragen geklärt werden. Daraufhin folgt eine Anfangsdiagnostik anhand derer wir Ihren persönlichen Behandlungsplan erstellen können. In der Regel sind die gewünschten Ergebnisse nach ein bis zwei Jahren erreicht, umfangreiche Zahnbewegungen können aber auch bis zu drei Jahre in Anspruch nehmen.
Wir haben als Team sehr viel Spaß an der Arbeit und legen höchsten Wert auf eine individuelle Therapie von Groß und Klein.
Für die Kleineren ist uns eine verständliche und lustige Behandlung mit einer möglichst kurzen und effektiven Behandlungszeit wichtig, jeder wird bei uns ernst genommen und wir nehmen uns die nötige Zeit, alle Wünsche und Sorgen behandeln zu können.
Bei den etwas Größeren ist uns nicht nur ein ästhetisch sehr anspruchsvolles Ergebnis wichtig, sondern auch schon während der Therapie sollte es möglichst nicht zu einer Einschränkung der Ästhetik, Sprach- und Kaufunktion kommen.
Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel zwischen 1-3 Jahren, hängt aber individuell von der Schwere der Anomalie, der Mitarbeit und dem gewünschten Ergebnis ab. Aber bei uns gilt die Grundregel, so schnell wie möglich zu einem perfekten Endergebnis! Alle möglichen Risiken einer Behandlung wie Karies, Wurzelresorptionen, Gingivitis und Parodontitis steigen mit der Dauer der Behandlung. Außerdem wollen wir glückliche, zufriedene Patienten, und das von uns und Ihnen angestrebte Ziel ist schließlich nicht die Behandlung, sondern das gewünschte Ergebnis.
Seit 2002 wird die Kiefer- oder Zahnfehlstellung anhand des KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) eingeteilt. Die gesetzliche Krankenkasse hat sich dazu bereit erklärt, bei erheblicher Einschränkung der Funktion (KIG 3-5) die Kosten der Behandlung zu übernehmen, wobei in der Regel 20% der Kosten quartalsweise durch den Patienten gezahlt werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung können die Rechnungen bei der Krankenkasse eingereicht werden und der gezahlte Eigenanteil in Höhe von 20% der Behandlungskosten wird erstattet. Beim zweiten Kind in kieferorthopädischer Behandlung sind in der Regel 10% der Behandlungskosten quartalsweise zu zahlen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen (KIG 3 -KIG 5). Bei leichten Zahnfehlstellungen, welche aus ästhetischen Gründen behandlungsnotwendig sind (KIG 1) oder auch bei Zahnfehlstellungen, welche eine medizinische Korrektur erfordern (KIG 2), werden wegen des geringen Ausprägungsgrades nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt.
Die Krankenkassen übernehmen eine „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Behandlung, was häufig nach den Vorstellungen der Patienten nicht ausreicht (Oder den Vorstellungen der Patienten nicht entspricht). Alles, was darüber hinaus geht, wie zum Beispiel zahnfarbene Brackets, kann privat gezahlt werden oder ggf. durch eine private Zusatzversicherung übernommen werden.
Anhand der Erstuntersuchung und der Anfangsdiagnostik wird eine Einteilung durch den Arzt vorgenommen und ein Behandlungsplan an die gesetzliche Krankenkasse geschickt. Nach der Genehmigung kann mit der jeweiligen Therapie begonnen werden.
Melden Sie sich unter der Rufnummer 040 376 100 06, um einen Termin in unserer modernen Praxis für Kieferorthopädie in Hamburg (Blankenese) zu vereinbaren – wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.